Die MiCA — die Verordnung über Märkte für Kryptowerte, Verordnung (EU) 2023/1114 — ist ein einheitliches EU-Regelwerk für Kryptowerte, die nicht bereits Finanzinstrumente sind. Sie regelt die Ausgabe und das Angebot von Kryptowerten sowie die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASP), die sie handeln, verwahren und platzieren. Ein Kryptowert ist „eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann“ (Art. 3 Abs. 1 Nr. 5).
Die MiCA gilt in zwei Wellen nach Artikel 149: die Stablecoin-Titel (ART und EMT) seit dem 30. Juni 2024 und alles Übrige — einschließlich des Whitepaper-Regimes für „sonstige“ Kryptowerte — seit dem 30. Dezember 2024. Die Übergangsfrist für Firmen, die bereits nach nationalem Recht Krypto-Dienstleistungen erbrachten, endete am 1. Juli 2026 (Art. 143 Abs. 3); ab diesem Datum ist die Bedienung von EU-Kunden ohne MiCA-Zulassung ein Verstoß gegen EU-Recht.
Dieser Leitfaden behandelt den Kern, der die meisten Token-Projekte betrifft: das Whitepaper nach Titel II für einen „sonstigen“ Kryptowert. Er behandelt nicht die Ausgabe von ART oder EMT und nicht die CASP-Zulassung; diese liegen unter den Titeln III, IV und V und tragen weit strengere Zulassungsregime.