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KI-Verordnung-Compliance, klar erledigt.

Die EU-KI-Verordnung gilt stufenweise: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50(2) gelten ab dem 2. August 2026, während das am 29. Juni 2026 angenommene Digital-Omnibus-Paket die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) verschiebt. Höchststrafen erreichen 35 Millionen € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene KI-Praktiken (Artikel 99(3)); Anbietern und Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen drohen bis zu 15 Millionen € oder 3 % nach Artikel 99(4). Witness ist Self-Service-Compliance: Klassifizieren Sie Ihre KI-Systeme, erstellen Sie prüfungsbereite Dokumentation und verfolgen Sie Pflichten über die Zeit.

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Basierend auf offiziellen EU-Quellen|Transparenz: 2. Aug 2026 · Hochrisiko: 2. Dez 2027

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Lassen Sie Ihr KI-System durch den Classifier laufen. Sie erhalten eine Risikostufe (minimal, begrenzt, hoch oder unannehmbar), abgebildet auf Artikel 6(2) und Anhang III.

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Pflichten verfolgen

Ein Dashboard. Jedes KI-System, das Sie betreiben. Jede Pflicht mit einem klaren Weg zur Prüfbereitschaft, aktualisiert mit jedem EUR-Lex-Update.

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Dokumentenanalyse
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SystemzweckArt. 11

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So funktioniert es

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Self-Service-Compliance zur EU-KI-Verordnung für europäische KMU. Klassifizieren Sie Ihre KI-Systeme, generieren Sie Anhang-IV-Dokumentation und verfolgen Sie Pflichten über die gestaffelte Zeitachse. Transparenz ab 2. August 2026; Hochrisiko-Pflichten durch das am 29. Juni 2026 angenommene Digital-Omnibus-Paket auf den 2. Dezember 2027 verschoben.

Die Frist hat sich verschoben. Die Arbeit nicht.

Das am 29. Juni 2026 angenommene Digital-Omnibus-Paket verschiebt die Hochrisiko-Fristen der KI-Verordnung: Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027, Anhang I vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028. Die Arbeit verschiebt sich nicht mit. Die Transparenzpflichten nach Art. 50(2) gelten weiterhin ab 2. August 2026. Die Kommission hat Ausnahmen enger gefasst und die Klassifizierung verschärft: Compliance ist anspruchsvoller geworden, nicht laxer. Bußgelder nach Art. 99(4) bleiben bei bis zu 15 Millionen € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Ein Klassifizierungsdurchlauf dauert 5 Minuten. Ein Dokumentationspaket 4 Stunden. Die Verschiebung mag Ihnen Zeit geben. Die Aufsichtsbehörde hat Ihnen keinen Rabatt gegeben.

WasWann
Artikel 50(2) Transparenz / Kennzeichnung von KI-Inhalten2. Aug 2026
Neues Verbot nach Art. 5 (nicht einvernehmliche sexuelle Inhalte, CSAM)2. Dez 2026*
Nationale KI-Reallabore (Art. 57, Pflicht der Mitgliedstaaten)2. Aug 2027*
Anhang-III-Hochrisiko-KI-Systeme2. Dez 2027*
Anhang-I-Hochrisiko-KI-Systeme (in Produkten eingebettet)2. Aug 2028*

* Verschoben durch das am 29. Juni 2026 angenommene Digital-Omnibus-Paket, das mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt (erwartet Juli 2026). Der Geltungsbeginn der Transparenzpflichten nach Artikel 50(2) am 2. Aug 2026 steht fest und ist vom Omnibus nicht betroffen.

Basierend auf offiziellen EU-Quellen

Witness verknüpft jede Ausgabe mit dem offiziellen Text der Verordnung (EU) 2024/1689. Prüfen Sie die Ergebnisse vor der Einreichung bei der zuständigen Behörde mit Ihrem Rechts- oder Compliance-Team.

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