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MiCA-Whitepaper-Prüfung: Brauchen Sie eins?
Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Token und Ihrem Angebot, um zu sehen, ob die Whitepaper-Pflicht nach Titel II der MiCA gilt, ob eine Ausnahme nach Artikel 4 passt oder ob Ihr Kryptowert unter ein anderes Regime fällt. Jeder Schritt nennt seinen Artikel.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Artikel 2, 3 und 4. Konsolidierte Fassung CELEX 02023R1114-20240109.
In Kraft seit 30. Dezember 2024
Das Whitepaper-Regime nach Titel II für „sonstige“ Kryptowerte und die Ausnahmen nach Artikel 4 gelten seit dem 30. Dezember 2024. Dieses Tool bildet die Ausnahmen nach Artikel 4 Abs. 2–3 in der konsolidierten MiCA-Fassung ab.
1. Um welche Art von Kryptowert handelt es sich?
Art. 2–3Die MiCA teilt Kryptowerte in drei Kategorien ein, und einige Vermögenswerte fallen ganz aus der MiCA heraus. Diese Whitepaper-Prüfung deckt nur „sonstige“ Kryptowerte ab (Utility-, Governance- und Plattform-Token).
Dieses Tool ist Software, keine Rechtsberatung, und begründet kein Mandatsverhältnis. Es ordnet Ihre Antworten den Artikeln 2, 3 und 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) zu, um die wahrscheinliche Rechtslage anzuzeigen. Es garantiert weder die Einhaltung von Vorschriften noch ein bestimmtes regulatorisches Ergebnis. Prüfen Sie stets den amtlichen MiCA-Text und holen Sie bei unklarer Rechtslage qualifizierten Rechtsrat ein.
Offizielle Quelle
Dieses Tool stützt sich auf den amtlichen Text der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA). Lesen Sie Artikel 4 im Volltext auf EUR-Lex.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein MiCA-Whitepaper?
Ein Kryptowerte-Whitepaper ist das verpflichtende Offenlegungsdokument für ein öffentliches Angebot oder eine Zulassung zum Handel eines „sonstigen“ Kryptowerts nach MiCA Titel II. Anders als ein Wertpapierprospekt wird es nicht vorab von einer Behörde genehmigt, aber der Emittent haftet nach Artikel 15 strikt für seinen Inhalt.
Wann bin ich von der MiCA-Whitepaper-Pflicht ausgenommen?
Artikel 4 sieht Ausnahmen vor: kostenlose Angebote, Mining- oder Validierungsbelohnungen, Utility-Token für bereits in Betrieb befindliche Waren oder Dienstleistungen, Token für begrenzte Netze, Angebote an weniger als 150 Personen pro Mitgliedstaat, Angebote bis €1.000.000 über 12 Monate sowie Angebote ausschließlich an qualifizierte Anleger. Jede hat Fallstricke, und die meisten Ausnahmen lassen die Marketingvorschriften nach Artikel 7 und einige Meldepflichten bestehen.
Bedeutet eine Ausnahme, dass mein Token unreguliert ist?
Nein. Eine Ausnahme nach Artikel 4 entfernt nur die Whitepaper-Pflicht. Die Vorschriften für Marketingmitteilungen nach Artikel 7 gelten weiterhin, mehrere Ausnahmen erfordern weiterhin eine Benachrichtigung der zuständigen nationalen Behörde, und das Signalisieren einer künftigen Zulassung lässt nach Artikel 4 Abs. 4 jede Ausnahme entfallen.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Dies ist ein Software-Tool, das Ihre Antworten den einschlägigen MiCA-Artikeln zuordnet, damit Sie die wahrscheinliche Rechtslage sehen. Es ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Sachverhalts — insbesondere an den Grenzen zu Finanzinstrumenten und NFT-Serien — wenden Sie sich an qualifizierte Anwälte.
Weiterführend
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