Kostenlose Vorlage — Artikel 4

Kostenlose KI-Kompetenz-Plan-Vorlage

Editierbarer KI-Kompetenz-Plan mit den vier Abschnitten, die Artikel 4 der KI-Verordnung abbildet — ohne Registrierung, ohne Rätselraten, bereits seit Februar 2025 durchsetzbar.

Abgestimmt auf

Gilt seit dem 2. Februar 2025. Artikel 4 ist bereits durchsetzbar — anders als die meisten Hochrisiko-Pflichten, die erst am 2. August 2026 greifen. Anbieter und Betreiber müssen entsprechende Kompetenzmaßnahmen bereits heute umgesetzt haben.

Für Anbieter und Betreiber: Die Vorlage deckt die vier Abschnitte des Online-Generators von Witness ab und verweist an jeder Stelle auf Art. 4 — jedes Feld lässt sich zur Verordnung zurückverfolgen.

Wer braucht einen KI-Kompetenz-Plan?

Art. 4 ist eine der breitesten Pflichten der KI-VO — gilt für Anbieter und Betreiber, alle Risikostufen, eigenes Personal und beauftragte Personen.

  • Anbieter von KI-Systemen — jede Person, die ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in der EU in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt
  • Betreiber von KI-Systemen — jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in ihrer Verantwortung beruflich einsetzt
  • Gilt für alle KI-Systeme unabhängig von der Risikoeinstufung — nicht nur für hochriskante Systeme oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
  • Umfasst eigenes Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind (z. B. Auftragnehmer, externe Dienstleister)

Art. 4 schreibt kein konkretes Curriculum vor — die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein zu technischen Kenntnissen, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung, Einsatzkontext sowie den Personen oder Gruppen, an denen KI-Systeme eingesetzt werden.

Was die Vorlage enthält

Vier strukturierte Abschnitte, die eins zu eins dem Online-KI-Kompetenz-Generator entsprechen — verankert in Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689.

  1. Überblick über die Organisation

    Art. 4

    Organisation, Branche, Personalstärke, eingesetzte KI-Systeme, ihre Risikostufen und die internen Rollen, die damit interagieren.

  2. Bedarfsanalyse für Schulungen

    Art. 4

    Vorhandenes Kompetenzniveau, rollenspezifische Wissenslücken, technische Tiefe, Sensibilisierung für Betroffene und kontextspezifische Anforderungen.

  3. Schulungsprogramm

    Art. 4

    Zielgruppe, Vermittlungsform, Zeitplan und die für die Durchführung verantwortliche Person.

  4. Compliance-Dokumentation

    Art. 4

    Programmbeschreibung, Einführungsdatum, Überprüfungsfrequenz, zuständige Person, Maßnahmen, Teilnahmenachweise und Plan zur kontinuierlichen Verbesserung.

Herunterladen oder Vorschau

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HTML-Vorlage, ca. 8 kB. Im Browser sauber als PDF druckbar.

Upgrade-Pfad

Mehr als eine statische Vorlage

Die Vorlage bringt Sie in Gang. Der geführte KI-Kompetenz-Generator in Witness führt Sie den Rest des Weges.

KI-Vorausfüllung aus Ihrem Klassifikator

Antworten aus dem KI-System-Klassifikator fließen in die Abschnitte ein — Sie starten aus einem vorbereiteten Entwurf statt vor einem leeren Blatt.

Rechtszitate an jedem Feld

Jedes der 25 Felder verweist auf Art. 4 und die zugehörigen Erwägungsgründe und verlinkt bei Bedarf auf EUR-Lex.

Word- und PDF-Export nach Abschluss

Abgeschlossenen Plan absenden und ein formatiertes Ergebnis herunterladen, das Sie Prüfern oder zuständigen nationalen Behörden vorlegen können.

Versionshistorie und Überprüfungsrhythmus

Art. 4-Maßnahmen müssen dauerhaft angemessen bleiben. Der Generator führt die Versionshistorie, sodass jede Aktualisierung nachvollziehbar ist.

Online-KI-Kompetenz-Generator öffnen

Erfordert ein Witness-Konto mit aktivem Professional-Abo.

Häufige Fragen

Wer muss einen KI-Kompetenz-Plan haben?

Art. 4 gilt sowohl für Anbieter als auch für Betreiber von KI-Systemen. Anbieter entwickeln KI-Systeme und bringen sie unter eigenem Namen in der EU in Verkehr oder nehmen sie in Betrieb. Betreiber setzen KI-Systeme in eigener Verantwortung beruflich ein. Beide müssen nach besten Kräften Maßnahmen ergreifen, um ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.

Gilt das für alle KI-Systeme oder nur für hochriskante?

Art. 4 gilt für alle KI-Systeme unabhängig von ihrer Risikoeinstufung nach Art. 6. Erfasst werden also KI-Systeme mit minimalem, begrenztem und hohem Risiko sowie KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, wenn sie in Ihrer Organisation eingesetzt werden. Art. 4 ist eine der breitesten Pflichten der Verordnung.

Seit wann gilt Art. 4?

Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 nach Art. 113 der Verordnung (EU) 2024/1689. Das ist früher als die meisten Anbieter- und Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme, die erst ab dem 2. August 2026 anwendbar sind. In der Praxis bedeutet das: Anbieter und Betreiber müssen entsprechende KI-Kompetenzmaßnahmen bereits heute umgesetzt haben.

Wer muss vom Plan erfasst sein?

Art. 4 verlangt, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz für das eigene Personal und für andere Personen sicherzustellen, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Das umfasst Beschäftigte, aber auch Auftragnehmer, externe Dienstleister und sonstige Dritte, die für den Anbieter oder Betreiber im Zusammenhang mit dem KI-System tätig werden.

Was passiert, wenn wir das überspringen?

Verstöße gegen Art. 4 können von den zuständigen nationalen Behörden verfolgt werden. Art. 99 Abs. 7 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen durch Akteure festzulegen. Zudem kann die allgemeine Bußgeldstufe nach Art. 99 Abs. 4 — bis zu 15.000.000 EUR oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist — für Pflichten greifen, die nicht in Art. 99 Abs. 3 oder 5 gesondert aufgeführt sind. Fehlt die KI-Kompetenz, schwächt das auch die Compliance mit verwandten Pflichten (z. B. menschliche Aufsicht nach Art. 14, Betreiberpflichten nach Art. 26).

Ist diese Vorlage rechtlich bindend?

Nein. Die Vorlage ist ein strukturierter Ausgangspunkt im Einklang mit Art. 4. Die rechtliche Pflicht besteht darin, nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen — die Nutzung gerade dieser Vorlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Witness garantiert nicht, dass das alleinige Ausfüllen dieser Vorlage ausreicht, um die Pflicht aus Art. 4 zu erfüllen.

Art. 4 trifft jeden Anbieter und Betreiber unabhängig von der Risikoklasse — die Witness Starter- und Professional-Tarife enthalten einen Mitarbeitenden-Tracker, mit dem Sie belegen können, dass der Kompetenz-Plan tatsächlich umgesetzt und nicht nur niedergeschrieben wird.

Zwei Hintergrundleitfäden zur Frage, für wen Art. 4 gilt: