Kostenlose Vorlage — Art. 11 / Anhang IV

Kostenlose Anhang-IV-Vorlage

Editierbare technische Dokumentation mit allen Abschnitten, die Anhang IV der KI-Verordnung vorschreibt — ohne Registrierung, ohne Beraterhonorar, ohne Rätselraten.

Abgestimmt auf Anhang IV, verwiesen aus

Anbieter sparen Beraterhonorare; die Vorlage enthält alle neun Pflichtabschnitte nach Anhang IV und verweist jeweils auf den einschlägigen Unterbuchstaben, sodass jedes Feld zur Verordnung zurückverfolgt werden kann.

Wer braucht die Anhang-IV-Dokumentation?

Art. 11 Abs. 1 macht die technische Dokumentation zur Anbieterpflicht — sie trifft denjenigen, der das hochriskante KI-System unter eigenem Namen in der EU in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.

  • Anbieter hochriskanter KI-Systeme nach Anhang III sowie Systeme, die als Sicherheitsbauteil unter Anhang I reguliert sind
  • Die Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Systems erstellt werden
  • Sie ist während des gesamten Lebenszyklus aktuell zu halten und nach Art. 18 zehn Jahre ab Inverkehrbringen aufzubewahren
  • KMU und Start-ups können Anhang IV in vereinfachter Form bereitstellen — die vereinfachte Mustervorlage wird von der Kommission erstellt (Art. 11 Abs. 1 letzter Unterabsatz)

Betreiber erstellen die Anhang-IV-Dokumentation nicht selbst, können aber nach Art. 25 zu Anbietern werden, wenn sie das System wesentlich verändern oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen.

Was die Vorlage enthält

Neun strukturierte Abschnitte, eins zu eins zu den Anforderungen von Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1689 — dieselben Abschnitte, die der Online-Generator von Witness verwendet.

  1. Allgemeine Beschreibung des KI-Systems

    Anhang IV Nr. 1

    Zweckbestimmung, Anbieter, Version, Interaktion mit Hard- und Software, Vertriebsformen, Benutzeroberfläche, Betriebsanleitung sowie vorhersehbare Fehlanwendungen.

  2. Detaillierte Beschreibung der Elemente und des Entwicklungsprozesses

    Anhang IV Nr. 2

    Entwicklungsmethoden, Designentscheidungen, Architektur, Trainingsdaten, Validierung und Tests, Metriken, Erkennung von Verzerrungen und Cybersicherheit nach Art. 15.

  3. Überwachung, Funktionsweise und Kontrolle

    Anhang IV Nr. 3

    Fähigkeiten und Grenzen, erwartete Genauigkeit, Spezifikationen zur menschlichen Aufsicht, Eingabedaten und Protokollierungsfähigkeiten nach Art. 12.

  4. Angemessenheit der Leistungsmetriken

    Anhang IV Nr. 4

    Begründung, warum die gewählten Metriken für Genauigkeit, Robustheit und Fairness für dieses konkrete System und seine Zweckbestimmung angemessen sind.

  5. Risikomanagementsystem

    Anhang IV Nr. 5 / Art. 9

    Detaillierte Beschreibung des Risikomanagementsystems — Identifikation, Abschätzung, Bewertung und Minderung über den gesamten KI-Lebenszyklus.

  6. Änderungen im Lebenszyklus

    Anhang IV Nr. 6

    Relevante Änderungen des Anbieters im Lebenszyklus des Systems — Modellaktualisierungen, erneutes Training, Konfigurationsänderungen und wesentliche Änderungen.

  7. Angewandte Normen und Spezifikationen

    Anhang IV Nr. 7

    Angewandte harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen nach Art. 41 oder alternative technische Lösungen zur Erfüllung von Kapitel III Abschnitt 2.

  8. EU-Konformitätserklärung

    Anhang IV Nr. 8 / Art. 47

    Kopie der EU-Konformitätserklärung mit Benennung von Anbieter, System und Verordnung sowie Bestätigung der Konformität mit Kapitel III Abschnitt 2.

  9. System für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen

    Anhang IV Nr. 9 / Art. 72 Abs. 3

    System zur Bewertung der Leistung nach Inverkehrbringen, Meldung schwerwiegender Vorfälle nach Art. 73 und Rückkopplung in das Risikomanagementsystem.

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Upgrade-Pfad

Der Online-Generator schlägt die statische Vorlage

Die Vorlage bringt Sie in Gang. Der geführte Generator für technische Dokumentation in Witness führt Sie den Rest des Weges.

KI-Vorausfüllung aus Ihrem Klassifikator

Antworten aus dem KI-System-Klassifikator fließen in die Anhang-IV-Abschnitte ein — Sie starten aus einem belastbaren Entwurf statt vor einem leeren Blatt.

Rechtszitate an jedem Feld

Jedes der über 50 Felder verweist auf den konkreten Unterbuchstaben von Anhang IV und verlinkt bei Bedarf auf EUR-Lex.

Word- und PDF-Export nach Abschluss

Abgeschlossene Dokumentation absenden und ein formatiertes Ergebnis herunterladen, das Sie Prüfern oder benannten Stellen vorlegen können.

Versionshistorie für die 10-Jahres-Aufbewahrung

Art. 18 verlangt die Aufbewahrung für zehn Jahre. Der Generator führt die Versionshistorie, sodass jede Änderung nachvollziehbar ist.

Online-Generator für technische Dokumentation öffnen

Erfordert ein Witness-Konto mit Professional-Zugang und aktiver jährlicher Wartung.

Häufige Fragen

Wer muss die Anhang-IV-Dokumentation erstellen?

Anbieter hochriskanter KI-Systeme müssen die in Anhang IV beschriebene technische Dokumentation erstellen. Diese Pflicht folgt aus Art. 11 Abs. 1 und trifft jeden, der ein hochriskantes KI-System entwickelt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in der EU in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Betreiber erstellen Anhang IV nicht selbst, können aber nach Art. 25 zu Anbietern werden, wenn sie das System wesentlich verändern oder es unter eigenem Namen in Verkehr bringen.

Wann muss die Anhang-IV-Dokumentation fertig sein?

Art. 11 Abs. 1 verlangt, dass die technische Dokumentation vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des hochriskanten KI-Systems erstellt wird. Sie ist über den gesamten Lebenszyklus aktuell zu halten — jede wesentliche Änderung, jedes erneute Training und jede materielle Änderung der Zweckbestimmung löst eine Aktualisierung aus.

Muss ich sie nach dem Inverkehrbringen aufbewahren?

Ja. Art. 18 verpflichtet Anbieter, die technische Dokumentation, die Dokumentation zum Qualitätsmanagementsystem, Genehmigungen von Änderungen, Entscheidungen benannter Stellen, die EU-Konformitätserklärung sowie automatisch generierte Protokolle ab Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme zehn Jahre lang den nationalen zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten.

Was passiert, wenn wir das überspringen?

Das Nichterstellen oder Nichtpflegen der Anhang-IV-Dokumentation ist ein Verstoß gegen Art. 16 (Anbieterpflichten) und Art. 11 (technische Dokumentation). Nach Art. 99 können Verstöße gegen Pflichten außerhalb der verbotenen Praktiken Bußgelder von bis zu 15.000.000 EUR oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Ist diese Vorlage rechtlich bindend?

Nein. Die Vorlage ist ein strukturierter Ausgangspunkt im Einklang mit Anhang IV. Die rechtliche Pflicht besteht darin, eine vollständige Anhang-IV-Dokumentation über alle neun Abschnitte zu erstellen; die Nutzung gerade dieser Vorlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Witness garantiert nicht, dass das alleinige Ausfüllen dieser Vorlage ausreicht, um die Pflicht zur technischen Dokumentation zu erfüllen.

Was gilt für die vereinfachte Form für KMU?

Art. 11 Abs. 1 letzter Unterabsatz erlaubt KMU und Start-up-Anbietern, die Anhang-IV-Elemente in vereinfachter Form bereitzustellen. Die Kommission ist beauftragt, eine vereinfachte Mustervorlage zu erstellen, die an die Bedürfnisse von KMU und Start-ups angepasst ist. Bis diese Mustervorlage veröffentlicht wird, können Sie diese Vorlage als Ausgangspunkt nutzen; die zugrundeliegende Pflicht, die Anhang-IV-Elemente abzudecken, bleibt bestehen.