Sind Sie Anbieter oder Betreiber nach der KI-Verordnung?
Ihre Rolle entscheidet, welche Pflichten gelten. Diese Seite erklärt die Definitionen für Anbieter, Betreiber und Doppelrolle sowie die Regeln aus Artikel 25, die einen Betreiber zum Anbieter machen können.
Rechtsgrundlage: Begriffsbestimmungen in Artikel 3 und Rollenzuweisung nach Artikel 25 der KI-Verordnung.
Die meisten Pflichten der KI-Verordnung hängen an einer Rolle. Nach Artikel 3 entwickelt ein Anbieter ein KI-System (oder lässt es entwickeln) und bringt es unter eigenem Namen in Verkehr; ein Betreiber verwendet ein KI-System unter seiner Aufsicht. Viele Unternehmen sind beides.
Art. 3(3)
Anbieter
Sie entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr oder in Betrieb. Anbieter tragen die Hauptlast der Compliance: technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und Beobachtung nach dem Inverkehrbringen.
Art. 3(4)
Betreiber
Sie verwenden ein KI-System unter Ihrer Aufsicht zu beruflichen Zwecken. Betreiber befolgen die Anweisungen des Anbieters, gewährleisten menschliche Aufsicht, überwachen den Betrieb und erfüllen Transparenz- und Meldepflichten.
Art. 25
Beides
Sie entwickeln eigene Systeme und nutzen Systeme Dritter. Dann tragen Sie Anbieterpflichten für das Eigene und Betreiberpflichten für das Genutzte.
Wann ein Betreiber zum Anbieter wird (Artikel 25)
Artikel 25 überträgt Anbieterpflichten in bestimmten Fällen auf einen Betreiber. Trifft einer dieser Punkte auf ein Hochrisiko-System zu, gelten Sie als Anbieter und übernehmen die vollen Anbieterpflichten.
→Sie bringen ein Hochrisiko-KI-System unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke in Verkehr (Art. 25(1)(a)).
→Sie nehmen eine wesentliche Änderung an einem bereits in Verkehr befindlichen Hochrisiko-KI-System vor (Art. 25(1)(b)).
→Sie ändern die Zweckbestimmung eines KI-Systems so, dass es zum Hochrisiko-System wird (Art. 25(1)(c)).
Der Rollenwechsel gilt nur für Hochrisiko-Systeme. Nach Artikel 25(2) muss der ursprüngliche Anbieter kooperieren und Ihnen die nötige Dokumentation übergeben.
Bestimmen Sie Ihre genaue Rolle
Der geführte Einstieg stellt einige kurze Fragen, wendet die Regeln aus Artikel 3 und Artikel 25 an und liefert Ihre Rolle samt den daraus folgenden Pflichten.
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Häufige Fragen
Kann ich Anbieter und Betreiber zugleich sein?+
Ja. Wenn Sie KI-Systeme entwickeln oder umbenennen und zugleich Systeme Dritter nutzen, halten Sie beide Rollen und müssen beide Pflichtenpakete erfüllen.
Werde ich zum Anbieter, wenn ich ChatGPT oder ein Modell eines Dritten nutze?+
Nicht allein dadurch. Die bloße Nutzung eines KI-Systems eines Dritten unter Ihrer Aufsicht macht Sie zum Betreiber. Zum Anbieter werden Sie erst, wenn Sie ein Hochrisiko-System umbenennen, es wesentlich ändern oder seine Zweckbestimmung so ändern, dass es zum Hochrisiko-System wird (Artikel 25).
Warum ist meine Rolle wichtig?+
Die KI-Verordnung ordnet nahezu jede Pflicht einer Rolle zu. Anbieter von Hochrisiko-Systemen müssen Konformitätsbewertungen durchführen und technische Dokumentation führen; Betreiber müssen menschliche Aufsicht sicherstellen und in bestimmten Fällen eine Grundrechte-Folgenabschätzung erstellen.
Was gilt als wesentliche Änderung?+
Eine bei der ursprünglichen Konformitätsbewertung nicht vorgesehene Änderung, die die Einhaltung der Anforderungen berührt oder die Zweckbestimmung eines Hochrisiko-KI-Systems verändert.