KI-Vorausfüllung aus Ihrem Klassifikator
Antworten aus dem KI-System-Klassifikator fließen in die FRIA-Abschnitte ein — Sie starten aus einem 80-Prozent-Entwurf statt vor einem leeren Blatt.
Kostenlose Vorlage — Artikel 27
Editierbare Grundrechte-Folgenabschätzung mit allen Abschnitten, die Artikel 27 der KI-Verordnung vorschreibt — ohne Registrierung, ohne Beraterhonorar, ohne Rätselraten.
Abgestimmt auf
KMU sparen Beraterhonorare; die Vorlage enthält alle acht Pflichtabschnitte und verweist jeweils auf den einschlägigen Unterbuchstaben von Art. 27.
Art. 27 Abs. 1 begrenzt die FRIA-Pflicht auf bestimmte Betreiberkategorien — schon eine Zuordnung genügt.
Trifft keine dieser Kategorien zu, ist eine FRIA nicht verpflichtend — andere Betreiberpflichten nach Art. 26 können dennoch gelten.
Acht strukturierte Abschnitte, eins zu eins zu den Unterbuchstaben von Art. 27 Abs. 1 Buchst. a bis f sowie zu den Anforderungen in Art. 27 Abs. 3 und 4 (DPIA und Behördenmeldung).
Einsatzkontext, Zweckbestimmung, Betriebsumgebung und die Entscheidungsarten, die das System unterstützt.
Startdatum, geplante Dauer, Nutzungsfrequenz, erwartetes Entscheidungsvolumen und Überprüfungsrhythmus.
Primär betroffene Gruppen, schutzbedürftige Gruppen, geografischer Geltungsbereich und indirekt betroffene Parteien.
Eintrittswahrscheinlichkeit, Schwere, Diskriminierungs- und Datenschutzrisiken unter Berücksichtigung der Anbieter-Informationen nach Art. 13.
Rollen, Eingriffsmechanismen, Eskalationsverfahren, Override-Möglichkeiten und Überwachungsfrequenz.
Präventive und korrigierende Maßnahmen, Beschwerdemechanismus, Governance-Struktur und Überprüfungsauslöser.
Wie die FRIA eine bestehende Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ergänzt.
Verfahren zur unverzüglichen Unterrichtung der Marktüberwachungsbehörde, wenn ein Risiko nicht gemindert werden kann.
Öffnen Sie die Vorlage im Browser für eine Vorschau, drucken Sie sie über das Browser-Menü direkt als PDF oder speichern Sie sie lokal, um offline weiterzuarbeiten.
HTML-Vorlage, ca. 12 kB. Im Browser sauber als PDF druckbar.
Kostenlose FRIA-Vorlage
1. Prozessbeschreibung
Art. 27 Abs. 1 Buchst. a
2. Nutzungsdauer und -häufigkeit
Art. 27 Abs. 1 Buchst. b
3. Betroffene Personengruppen
Art. 27 Abs. 1 Buchst. c
4. Spezifische Schadensrisiken
Art. 27 Abs. 1 Buchst. d
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Upgrade-Pfad
Die Vorlage bringt Sie in Gang. Der geführte FRIA-Generator in Witness führt Sie den Rest des Weges.
Antworten aus dem KI-System-Klassifikator fließen in die FRIA-Abschnitte ein — Sie starten aus einem 80-Prozent-Entwurf statt vor einem leeren Blatt.
Jede Frage verweist auf den konkreten Unterbuchstaben von Art. 27 und verlinkt bei Bedarf auf EUR-Lex.
Abgeschlossene FRIA absenden und ein formatiertes Ergebnis herunterladen, das Sie Prüfern oder der Marktüberwachungsbehörde vorlegen können.
Erfordert ein Witness-Konto mit Professional-Zugang und aktiver jährlicher Wartung.
Nach Art. 27 Abs. 1 müssen Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme eines hochriskanten KI-Systems eine FRIA durchführen, wenn sie eine öffentliche Stelle oder Einrichtung des öffentlichen Rechts sind, eine private Einrichtung, die öffentliche Dienstleistungen erbringt, oder ein Betreiber hochriskanter KI-Systeme nach Anhang III Nr. 5 Buchst. b (Kreditwürdigkeit und Kreditscoring) oder Buchst. c (Risikobewertung und Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen).
Art. 27 Abs. 1 verlangt die Folgenabschätzung vor der ersten Inbetriebnahme des hochriskanten KI-Systems. Sie ist zu aktualisieren, wenn sich wesentliche Elemente ändern — zum Beispiel ein neuer Einsatzkontext, neue betroffene Gruppen oder materiell neue Risiken.
Das Unterlassen einer erforderlichen FRIA ist ein Verstoß gegen Art. 27 und kann Bußgelder nach Art. 99 auslösen. Bußgelder für Verstöße gegen Pflichten außerhalb der verbotenen Praktiken können bis zu 15.000.000 EUR oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nein. Die Vorlage ist ein strukturierter Ausgangspunkt im Einklang mit Art. 27. Die rechtliche Pflicht besteht darin, eine vollständige Folgenabschätzung über Art. 27 Abs. 1 Buchst. a bis f zu erstellen; die Nutzung gerade dieser Vorlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Witness garantiert nicht, dass das alleinige Ausfüllen dieser Vorlage ausreicht, um die FRIA-Pflicht zu erfüllen.
Ja. Die Vorlage ist eine einfache HTML-Datei — Sie können sie in jedem Browser, Textverarbeitungsprogramm oder Texteditor bearbeiten und als PDF oder DOCX speichern. Wenn Sie eine geführte Bearbeitung mit KI-Vorausfüllung, Rechtszitaten an jedem Feld und einem formatierten Export möchten, nutzen Sie stattdessen den Online-Generator.
Eine DSFA ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und betrachtet Datenschutzrisiken für personenbezogene Daten. Eine FRIA ist nach Art. 27 der KI-Verordnung vorgeschrieben und betrifft grundrechtliche Auswirkungen eines hochriskanten KI-Systems. Art. 27 Abs. 4 sieht vor, dass beide einander ergänzen können: Liegt bereits eine DSFA vor, soll die FRIA darauf aufbauen und sie nicht duplizieren.