KI-Verordnung im Überblick

Fristen der KI-Verordnung: der vollständige Zeitplan

Die KI-Verordnung gilt in gestaffelten Wellen. Die verbotenen Praktiken (Artikel 5) und die KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4) gelten seit dem 2. Februar 2025; die Regeln zu GPAI und Governance seit dem 2. August 2025; die Transparenzpflichten nach Artikel 50 ab dem 2. August 2026. Durch das am 29. Juni 2026 angenommene Digital-Omnibus-Paket wurde das Anhang-III-Hochrisiko-Regime auf den 2. Dezember 2027 verschoben (zuvor 2. August 2026) und das Regime für in Anhang-I-Produkten eingebettete Hochrisiko-KI auf den 2. August 2028 (zuvor 2. August 2027). Die folgende Tabelle nennt jedes Datum, was an ihm gilt, und den tragenden Artikel.

Zuletzt geprüft: 4. Juli 2026

Zeitplan der KI-Verordnung mit tragenden Artikeln

Wo das Digital-Omnibus-Paket eine Welle verschoben hat, wird das ursprüngliche Datum der Verordnung durchgestrichen neben dem aktuellen Datum angezeigt.

Zeitplan der KI-Verordnung mit tragenden Artikeln
DatumWas giltRechtsgrundlage
1. August 2024Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft, zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juli 2024. Die Geltung folgt in Wellen; an diesem Datum selbst entstehen keine Pflichten für Akteure.Art. 113
2. Februar 2025Die verbotenen Praktiken (Artikel 5) werden unzulässig, und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gilt für alle Anbieter und Betreiber hinsichtlich des mit KI-Systemen befassten Personals.Art. 113 Buchst. a; Art. 4; Art. 5
2. August 2025Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Artikel 51 bis 56), Governance-Stellen und Vorschriften zu notifizierten Stellen (Artikel 28 bis 39) sowie der Sanktionsrahmen (Artikel 99 bis 100) werden anwendbar.Art. 113 Buchst. b
2. August 2026Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten für Systeme mit begrenztem Risiko: Chatbot-Offenlegung, Deepfake-Kennzeichnung und maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte. Auch die Befugnis der Kommission zur Verhängung von Geldbußen gegen GPAI-Anbieter nach Artikel 101 wird ausübbar. Das Omnibus-Paket verschiebt diese Welle nicht.Art. 113; Art. 50; Art. 101
2. Dezember 2026Das durch das Digital-Omnibus-Paket eingefügte neue Verbot nach Artikel 5 — KI zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Bilder oder von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs — gilt. An diesem Datum endet auch die enge Übergangsfrist nach Artikel 50 Absatz 2 für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.Digital Omnibus (Art. 5; Art. 50 Abs. 2)
2. August 2027Die Mitgliedstaaten müssen mindestens ein einsatzbereites KI-Reallabor vorhalten (Artikel 57 Absatz 1); vom Omnibus-Paket vom 2. August 2026 verschoben. Auf dieses Datum fällt auch die Frist nach Artikel 111 Absatz 3 für GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden (vom Omnibus-Paket nicht verschoben).Art. 57 Abs. 1; Art. 111 Abs. 3
2. Dezember 20272. August 2026Das Anhang-III-Hochrisiko-Regime gilt: Pflichten von Anbietern und Betreibern (Artikel 8 bis 27), Konformitätsbewertung nach Artikel 43, EU-Datenbank-Registrierung nach Artikel 49, FRIA nach Artikel 27 sowie Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und Meldung schwerwiegender Vorfälle (Artikel 72 bis 73). Durch das Digital-Omnibus-Paket vom 2. August 2026 verschoben.Art. 113 in geänderter Fassung; Anhang III
2. August 20282. August 2027Das Regime für in Anhang-I-Produkten eingebettete Hochrisiko-KI gilt: KI, die Sicherheitsbauteil oder selbst Produkt ist, das dem Unionsharmonisierungsrecht mit Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegt (Medizinprodukte, Maschinen und Ähnliches). Durch das Digital-Omnibus-Paket vom 2. August 2027 verschoben.Art. 113 Buchst. c in geänderter Fassung; Anhang I

Das Digital-Omnibus-Paket zur KI wurde von beiden Gesetzgebern angenommen (Europäisches Parlament am 16. Juni 2026; Rat am 29. Juni 2026). Die verschobenen Hochrisiko-Daten stehen fest; die Veröffentlichung im Amtsblatt, erwartet für Juli 2026, ist der einzige verbleibende Schritt, und die Änderungsverordnung tritt am dritten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

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Häufig gestellte Fragen

Wann gilt die KI-Verordnung vollständig?

Die Verordnung tritt nicht auf einen Schlag in Kraft. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt in Wellen: Verbote und KI-Kompetenz ab dem 2. Februar 2025, GPAI und Governance ab dem 2. August 2025, Transparenz nach Artikel 50 ab dem 2. August 2026, das Anhang-III-Hochrisiko-Regime ab dem 2. Dezember 2027 und das Regime für in Anhang-I-Produkten eingebettete Hochrisiko-KI ab dem 2. August 2028. Mit der letzten Welle sind praktisch alle materiellen Pflichten aktiv.

Hat das Digital-Omnibus-Paket die KI-Verordnung verschoben?

Es hat die Hochrisiko-Wellen verschoben, nicht die gesamte Verordnung. Das am 29. Juni 2026 angenommene Digital-Omnibus-Paket hat das Anhang-III-Hochrisiko-Regime vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben und das Anhang-I-Regime vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028. Die Transparenzfrist nach Artikel 50 blieb beim 2. August 2026, und die seit dem 2. Februar 2025 geltenden Verbote und KI-Kompetenzpflichten wurden nicht berührt.

Bleibt die Transparenzfrist nach Artikel 50 der 2. August 2026?

Ja. Das Digital-Omnibus-Paket belässt Artikel 50 ausdrücklich beim 2. August 2026. Die einzige damit verbundene Änderung ist eine enge gesetzliche Übergangsregel: Generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Kennzeichnungspflicht für synthetische Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 zu erfüllen.

Was gilt derzeit unter der KI-Verordnung?

Nach dem geltenden Recht sind die Verbote nach Artikel 5 und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 (in Kraft seit dem 2. Februar 2025) sowie die Regeln zu GPAI, Governance und Sanktionen (in Kraft seit dem 2. August 2025) sämtlich bindend. Die Transparenz-, Hochrisiko- und Anhang-I-Wellen haben künftige Geltungsdaten in den Jahren 2026, 2027 und 2028.

Primärquellen