Verbotene Praktiken
Einsatz einer nach Artikel 5 verbotenen Praktik (z. B. Social Scoring, biometrische Echtzeit-Kategorisierung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz). Höchste Stufe: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
35.000.000 €
Maximales Bußgeld
- Festbetrag
- 35.000.000 €
- Umsatz-Obergrenze
- 700.000 €
Es gilt der höhere der beiden Werte.