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KI-Verordnung Bußgeld-Rechner

Schätzen Sie Ihr maximales Bußgeldrisiko nach Artikel 99 der KI-Verordnung. Geben Sie Ihren weltweiten Jahresumsatz ein und sehen Sie, wie die drei Bußgeldstufen für Ihr Unternehmen aussehen könnten — einschließlich der reduzierten Obergrenzen für KMU und Start-ups.

Grundlage: Artikel 99 der Verordnung (EU) 2024/1689.

Ihr Unternehmen

Zwei Angaben. Den Rest berechnen wir live.

Verwenden Sie den gesamten weltweiten Jahresumsatz des vorangegangenen Geschäftsjahres. Bußgelder werden pro Verstoß gedeckelt.

Unternehmensart
Standardunternehmen

Für KMU und Start-ups gilt der niedrigere Wert zwischen Festbetrag und Prozentsatz — nicht der höhere.

Ihr maximales Bußgeld je Verstoßkategorie

Standardregel: Es gilt der höhere Wert aus Festbetrag oder Umsatzprozentsatz.

Verbotene Praktiken

Einsatz einer nach Artikel 5 verbotenen Praktik (z. B. Social Scoring, biometrische Echtzeit-Kategorisierung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz). Höchste Stufe: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

35.000.000 €

Maximales Bußgeld

Festbetrag
35.000.000 €
Umsatz-Obergrenze
700.000 €

Es gilt der höhere der beiden Werte.

Hochrisiko-Verstöße

Verstoß gegen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme (Artikel 8–27, 43, 49), Pflichten benannter Stellen oder Pflichten für GPAI-Anbieter (Artikel 51–56). Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

15.000.000 €

Maximales Bußgeld

Festbetrag
15.000.000 €
Umsatz-Obergrenze
300.000 €

Es gilt der höhere der beiden Werte.

Irreführende Angaben

Übermittlung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Angaben an benannte Stellen oder zuständige nationale Behörden. Bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes.

7.500.000 €

Maximales Bußgeld

Festbetrag
7.500.000 €
Umsatz-Obergrenze
100.000 €

Es gilt der höhere der beiden Werte.

Finden Sie heraus, ob das überhaupt auf Sie zutrifft

Diese Zahlen sind die Obergrenzen — die Aufsichtsbehörde berücksichtigt bei der Festsetzung eines tatsächlichen Bußgeldes Absicht, Dauer, Kooperation und viele weitere Faktoren. Starten Sie mit unserem kostenlosen Klassifizierer, um zu sehen, in welche Risikokategorie Ihr KI-System fällt, und arbeiten Sie anschließend die Compliance-Checkliste durch.

Häufig gestellte Fragen

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?

Artikel 99 der KI-Verordnung definiert drei Stufen. Die Nutzung einer nach Artikel 5 verbotenen Praktik kann mit bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Verstöße gegen die meisten anderen Pflichten (Hochrisiko-KI, Pflichten benannter Stellen, GPAI-Pflichten) können bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Irreführende Angaben gegenüber Behörden sind mit bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % des Umsatzes gedeckelt. Für Standardunternehmen gilt jeweils der höhere Wert.

Wie werden Bußgelder nach der KI-Verordnung berechnet?

Für jede Stufe vergleicht die Aufsichtsbehörde einen festen Euro-Höchstbetrag mit einem Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr und setzt den höheren Wert an. Der Umsatz wird konzernweit betrachtet. Die tatsächliche Höhe innerhalb dieser Obergrenze hängt von Art, Schwere und Dauer des Verstoßes ab, davon, ob er vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, von der Kooperation des Unternehmens mit den Behörden, von der Größe des Betreibers und vom erlangten wirtschaftlichen Vorteil.

Gibt es reduzierte Bußgelder für KMU und Start-ups?

Ja. Artikel 99(6) kehrt die Regel für KMU einschließlich Start-ups um: Es gilt der niedrigere Wert aus Festbetrag und Umsatzprozentsatz statt des höheren. In der Praxis begrenzt dies das Risiko eines kleinen Unternehmens auf den prozentualen Wert, der oft nur einen Bruchteil der Schlagzeilen-Höchstbeträge ausmacht. Die KMU-Definition richtet sich nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG (weniger als 250 Beschäftigte und entweder Umsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €).

Dieser Rechner liefert unverbindliche Schätzungen der maximalen gesetzlichen Bußgelder nach Artikel 99 der Verordnung (EU) 2024/1689. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Höhe eines Bußgeldes hängt von den konkreten Umständen des Verstoßes und der Entscheidung der zuständigen nationalen Behörde ab.